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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an den Schuldbeitritt des Trägers der Sozialhilfe gegenüber einem Leistungsträger und an die Anrechnung privatrechtlicher Leistungen ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an den Schuldbeitritt des Trägers der Sozialhilfe gegenüber einem Leistungsträger und an die Anrechnung privatrechtlicher Leistungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls abzuwägenden Grundrechte ist Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.2010 - 1 BvR 216/07). - BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Dabei geht der Senat zu seinen Gunsten davon aus, dass es sich bei dem Bankguthaben iHv 443.419,17 EUR um Schmerzensgeld handelt, das gem. §§ 139 SGB IX bzw. 90 Abs. 3 SGB XII nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R zur Härteregelung im SGB II). - BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18, vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 und vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12).
- BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18
Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18, vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 und vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12). - BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Bei der vom Antragsteller begehrten Kostenübernahme für einen Pflegedienst handelt es sich nicht um eine Geldleistung, sondern um eine Sachleistung in Form der Sachleistungsverschaffung (vgl. BSG, Urteile vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R). - BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf der Grundlage einer Folgenabwägung erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19). - BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18, vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 und vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12). - BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
Bei der vom Antragsteller begehrten Kostenübernahme für einen Pflegedienst handelt es sich nicht um eine Geldleistung, sondern um eine Sachleistung in Form der Sachleistungsverschaffung (vgl. BSG, Urteile vom 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 9 SO 429/14
Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Heimkosten in Form eines …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 9 SO 80/21
In diesem Fall ist es dem Träger der Sozialhilfe möglich, die Voraussetzungen bzw. den Umfang eines Schuldbeitritts zu prüfen und einer konkreten Schuld des Anspruchstellers gegenüber einem Leistungsträger beizutreten (vgl. Beschluss des Senats vom 26.11.2014 - L 9 SO 429/14 B ER).